Grundflächenzahl
Entwicklung bei Baugrundstücken
In Deutschland hält der Bauboom weiterhin an, dank der niedrigen Zinsen erfüllen sich immer mehr Menschen den Traum vom Eigenheim. Doch trotz der niedrigen Zinsen bekommt man derzeit nicht mehr Grundstück oder mehr Haus für das günstige Geld, denn die Grundstückspreise sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen und auch die Handwerker sind in diesen Zeiten gut ausgelastet.
Das bedeutet in der Regel für die Grundstücksplanung, dass die Baugrundstücke deutlich kleiner ausfallen und man die Grundstücksfläche somit effizienter planen muss. Dabei spielt die sogenannte Grundflächenzahl eine entscheidende Rolle, denn die Grundfläche entspricht nicht vollständig der erlaubten Nutzfläche eines Grundstücks.
Was ist
die Grundflächenzahl?
Die Grundflächenzahl, auch GRZ genannt, ist im Paragraph 19 der Baunutzungsverordnung geregelt und gibt an, welche Grundfläche des Baugrundstückes überhaupt überbaut werden darf. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Dezimalwert.
Was bedeutet überbaute Fläche?
Eine überbaute Fläche kann man auch als eine versiegelte Fläche bezeichnen. Das ist der Fall, wenn eine Fläche zum Beispiel mit Beton, Pflastersteinen oder Asphalt befestigt wurde. Denn das Wasser kann durch diese Baustoffe auf der Oberfläche nicht in den Boden versickern. In diesen Fällen muss für fachgerechte Entwässerung der Flächen oder Versickerung gesorgt werden.
Berechnung der Grundflächenzahl
Relevante Flächen für die GRZ
Die GRZ bezieht sich nicht nur auf die Fläche des Hauptgebäudes, sondern auf alle Bauten, die auf dem Grundstück errichtet werden sollen. Das beinhaltet zum Beispiel auch anderweitig versiegelte Flächen, wie Außenanlagen, Zuwegungen, Auffahrten, Terrassen, Garagen, Nebengebäude oder Stellplätze, die beispielsweise überdacht sind oder mit nicht oder nur bedingt wasserdurchlässigen Materialien (z.B. Pflastersteinen) befestigt werden. Selbst Balkone werden in die Berechnung der GRZ mit einbezogen.
Was zählt zu der Berechnung der GRZ?
Die Grundflächenzahl setzt sich zusammen aus der Grundflächenzahl I (GRZ I) und der Grundflächenzahl II (GRZ II). Hierbei beschreibt die GRZ I die Bauten, die eine direkte Verbindung zum Hauptgebäude haben und die GRZ II bezieht zusätzliche Anlagen auf dem Grundstück mit ein.
- GRZ I: Haus inkl. Außenmauern, Terrassen, Balkone, Kellerabgänge
- GRZ II: Stellplätze samt Zufahrten, Garagen, Wege, Gartenhäuser, Öltanks, Nebenanlagen, Bauliche Anlagen unter der Erde
Die im Beispiel genannten 160 m² überbaute Fläche des Grundstücks hört sich im ersten Augenblick ausreichend an, so wäre sie bspw. ausreichend für ein Haus mit einer Grundfläche von 80 m². Wird sogar zweistöckig gebaut, so entspräche das ausreichend Wohnraum für 4 Personen. Allerdings gilt nicht nur das Gebäude als Überbauung, sondern auch Flächen, die auf andere Weise versiegelt werden.
Beispiel zur Berechnung der Grundflächenzahl
Die GRZ für das Baugrundstück beträgt 0,4.
Das Baugrundstück hat 400 m² Fläche.
Dann können 160 m² des Grundstücks überbaut werden.
Es gilt also:
Grundflächenzahl x Grundstücksgröße =
zulässige überbaute Fläche
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Wo entnehme ich die GRZ?
In der Regel findet man im Bebauungsplan, dem sognannten B-Plan, nötige Angaben wie die Grundflächenzahl. Meistens stehen dort auch andere Angaben, wie zum Beispiel die GFZ (Geschossflächenzahl), die mir angibt, wie viele Geschosse auf der Fläche errichtet werden dürfen.
Wie kann man überbaute Flächen oder versiegelte Flächen minimieren?
Geringe Grundstücksgrößen mit geringen Grundflächenzahlen stellen den potentiellen Bauherren also vor große Herausforderungen in der Planung. Beim Haus ergibt sich in der Regel wenig Einsparpotential. Das gilt allerdings nicht im Bereich der Parkplätze, sowie der Zufahrten und Wege. Hier gibt es Alternativen, die zu 100 % wasserdurchlässig (drainfähig) sind und somit nicht als versiegelte Flächen gelten. Darüber hinaus sind sie besonders ökologisch, da sie es dem anfallenden Niederschlagswasser ermöglichen, direkt im Boden zu versickern. So wird das Wasser dem natürlichen Kreislauf zugeführt und die Kanalisationen entlastet. Diese Flächen können auch als "entsiegelte Flächen" bezeichnet werden.
Für die Einhaltung der Grundflächenzahl bei geringen Grundstücksgrößen können einige der oben genannten Flächen mit anderen Lösungen befestigt werden, die der Stabilität von zum Beispiel Pflastersteinen gleich kommen, aber zudem wasserdurchlässig (drainfähig) sind. Somit gelten sie nicht oder nur bedingt als versiegelte Fläche. Für diese Lösungen hat ACO passende Produkte entwickelt, die herausragende Produkteigenschaften besitzen und höchsten ökologischen Ansprüchen genügen.
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Auch für die Entwässerung von versiegelten Flächen gibt es unterschiedliche Lösungen, die verschiedensten Einbausituationen angepasst werden können.
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Welchen Vorteil bieten entsiegelte Flächen?
- Wasser bleibt dem natürlichen Kreislauf erhalten
- Grundwasserspiegel sinkt nicht ab
- Entlastung der Kanalisation in extremen Wettersituationen