Wann wird eine Rückstauklappe benötigt?
Eine Rückstauklappe muss immer dann eingebaut, wenn sich ein zu entwässerndes Gerät im Keller bzw. unterhalb der Rückstauebene befindet und das Abwasser über ein natürliches Gefälle zum Kanal abgeleitet werden soll. Dabei kann entweder eine Rückstauklappe für freiliegende Rohrleitungen oder ein Rückstauverschluss mit Schachtsystem, welcher in den Boden eingebaut wird, gewählt werden.
Welche Rückstauklappe ist die Richtige?
Die Verwendung von Rückstauklappen ist laut DIN EN 13564 auf ein kleines Einsatzgebiet begrenzt. Ob eine Rückstauklappe eingesetzt werden kann, hängt unter anderem davon ab, welche Art von Abwasser abgeleitet werden soll. Für Grauwasser (fäkalienfrei) wird ein Rückstauverschluss mit zwei Rückstauklappen benötigt. Für Keller mit WC, in denen Schwarzwasser (fäkalienhaltig) abgeleitet werden soll wird ein Rückstauautomat eingesetzt, z. B. der ACO Quatrix.
Grundsätzlich kann eine Rückstauklappe nur eingesetzt werden, sofern der Keller ein natürliches Gefälle zum öffentlichen Kanal aufweist. Nach Norm ist grundsätzlich immer eine Hebeanlage einzubauen. Es ist daher vor der Installation sorgfältig zu prüfen, ob bauseitig die Vorraussetzungen zum Einbau einer Rückstauklappe gegeben sind.
Um zu entscheiden, ob eine Rückstauklappe oder eine Hebeanlage verbaut werden sollte, haben wir beide Systeme zur Rückstausicherung miteinander verglichen. Hier weiterlesen >>
Bodenablauf mit Rückstauklappe